Dialysepatienten fallen unter die Regelung von chronisch kranken Patienten (muss beantragt werden). Die zumutbare Belastungsgrenze für Krankenkassenleistungen liegt deshalb bei 1 % des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens, anstatt bei regulär 2 Prozent.
Bis zur Erreichung der Belastungsobergrenze müssen die Patienten für sämtliche Krankenkassenleistungen – und somit auch für Dialysefahrten mit dem Taxi – einen Eigenanteil von 10 % des Rechnungsbetrages, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro selbst bezahlten / Stand Dez. 2014. Ab Erreichung der Belastungsobergrenze ist keine Selbstbeteiligung im Taxi mehr erforderlich.